Was ist die Zeit für Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen?
Damit ist die Zeit gemeint, die beschäftigten schwangeren Arbeitnehmerinnen gewährt wird, um zur Schwangerschaftsvorsorge zum Frauenarzt zu gehen.

Was ist die Zeit für vorgeburtliche Untersuchungen?
Gesetzliche Bestimmungen
Artikel 74 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes
💡Der Arbeitgeber muss es einer schwangeren Arbeitnehmerin gestatten, die Zeit zu beantragen, die sie für die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung für Mutter und Kind gemäß Artikel 10 des Gesetzes über die Gesundheit von Mutter und Kind benötigt.
Anwendungsbedingungen
Wenn eine schwangere Arbeitnehmerin die für die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung benötigte Zeit beim Unternehmen beantragt, muss diese genehmigt werden.
- Sie ist bezahlt. Das heißt, das Gehalt wird normal ausgezahlt.
- Es handelt sich nicht um eine Freistellung für den gesamten Tag. (Es müssen nicht unbedingt die vollen 8 Stunden gewährt werden)
- Die in Anlage 1 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Gesundheit von Mutter und Kind genannte Anzahl muss gewährt werden.
- Bis zur 28. Schwangerschaftswoche: 1 Mal alle 4 Wochen
- Von der 29. bis zur 36. Schwangerschaftswoche: 1 Mal alle 2 Wochen
- Ab der 37. Schwangerschaftswoche: 1 Mal pro Woche
- Das Gesetz legt nicht explizit fest, wie viele Stunden gewährt werden müssen.
Allgemeine Anwendung
- Da das Gesetz die Zeit nicht explizit festlegt, wird die Zeit oft vor Arbeitsbeginn oder nach Feierabend genutzt, anstatt nach der Arbeit zum Arzt zu gehen.
- Im Allgemeinen wird oft ein halber Tag (4 Stunden) gewährt.
- Dies sind allgemeine Informationen. Die Vorschriften können je nach Unternehmen unterschiedlich sein.
Vorsichtsmaßnahmen
- Da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt, ist die Vorlage eines Nachweises wie eines Arztbesuchsnachweises nicht erforderlich.
- Schwangeren Frauen steht kein Menstruationsurlaub zu, daher kann der Menstruationsurlaub nicht separat genommen werden. (Ausnahmen sind möglich, wenn das Unternehmen eigene Regelungen trifft)
- Derzeit gibt es keine Strafbestimmungen (Geldstrafen usw.) für Verstöße gegen das Gesetz. (geringere Wirksamkeit)
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