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Erstellt: 2024-05-14
Erstellt: 2024-05-14 16:10
Sie bezieht sich auf Regeln, die der Arbeitgeber einseitig erstellt und auf alle Mitarbeiter anwendet, um die Arbeitsbedingungen oder die Dienstpflicht im Arbeitsverhältnis zwischen Unternehmen und Mitarbeitern zu regeln.
Die Bezeichnung dieser Beschäftigungsordnung muss nicht unbedingt „Beschäftigungsordnung“ lauten. Solange sie den Inhalt der Unternehmensregeln oder der Arbeitsbedingungen enthält, spielt die Bezeichnung keine Rolle.
Daher ist es egal, ob sie „interne Unternehmensregeln“, „OOO-Arbeitshandbuch“, „OOO-Arbeitsvorschriften“ oder ähnliches genannt wird.
Bei Nichtanmeldung der Beschäftigungsordnung wird gemäß Artikel 116 Absatz 1 Nummer 2 des Arbeitsstandardsgesetzes eine Geldbuße von höchstens 5 Millionen Won verhängt.
Das Recht zur Erstellung und Änderung der Beschäftigungsordnung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber (=Arbeitgeber). Sofern in einem Tarifvertrag oder einem Betriebsrat nicht anders vereinbart, kann der Arbeitgeber die Beschäftigungsordnung neu erstellen oder ändern.
Das Unternehmen ist verpflichtet, die Beschäftigungsordnung in jedem Betrieb auszulegen oder aufzuhängen und die Arbeitnehmer darüber zu informieren. (Artikel 14 des Arbeitsstandardsgesetzes)
Auch ohne Einholung der Zustimmung der Arbeitnehmer oder Durchführung des Anhörungsverfahrens bleibt die Wirksamkeit der Beschäftigungsordnung bestehen. (Oberstes Gericht, Urteil vom 09.05.1989, 88DaKa4277)
Früher konnte die Registrierung nur per Post beim zuständigen Bezirksamt erfolgen. Jetzt ist die Erstregistrierung und die Änderungsregistrierung online möglich.
1. Rufen Sie die Bürgerinformationsseite des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung auf.
2. Klicken Sie auf [Antragstellung] → [Formularanträge].
3. Suchen Sie im Suchfeld nach [Beschäftigungsordnung]. Bei einer Erstregistrierung klicken Sie im Bereich [Beschäftigungsordnungsanmeldung] auf [Anmelden].
4. Bei einer Änderungsregistrierung klicken Sie im Bereich [Beschäftigungsordnungsänderungsanmeldung] auf [Anmelden].
5. Sie müssen sich anmelden. Wenn Sie noch kein Konto haben, müssen Sie sich zuerst registrieren.
6. Die meisten Felder sind einfach auszufüllen, aber der Punkt „Art des Geschäfts“ kann verwirrend sein. Geben Sie den wichtigsten „Geschäftszweig“ aus Ihrem Gewerbeanmeldebescheid ein. Bei uns ist es „Entwicklung und Lieferung von Systemsoftware“.
7. Geben Sie bei „Anzahl der Arbeitnehmer“ unter „Gesamt“ die Gesamtzahl der Mitarbeiter ein. Wenn es Gewerkschaftsmitglieder gibt, geben Sie deren Anzahl ein. In „Frau [ ] Personen“ geben Sie die Anzahl der weiblichen Mitarbeiter ein.
8. Anfangs habe ich mich auch gefragt, was „Frau“ bedeutet, aber in den Papierformularen müssen die Anzahl der männlichen und weiblichen Mitarbeiter separat angegeben werden.
Es gibt 3 benötigte Unterlagen.
Die benötigten Unterlagen sind etwas umständlich. Wenn man online nach den Formularen sucht, findet man nur HWP-Dateien, sodass man Hancom Office installieren muss, was etwas mühsam ist. Daher stelle ich Ihnen einen Link zu einem Google Dokument in Google Drive zur Verfügung.
Klicken Sie auf **[Datei] → [Kopie erstellen]**und bearbeiten Sie es. Speichern Sie es anschließend als PDF-Datei und reichen Sie es ein.
Außerdem habe ich Ihnen die Standard-Beschäftigungsordnung zur Verfügung gestellt, die das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung im April 2022 erstellt hat. Sie können den Inhalt auf der rechten Seite als Referenz verwenden und die linke Seite bearbeiten. Kopieren Sie dann die bearbeiteten Inhalte auf der linken Seite und fügen Sie sie in ein neues Google Dokument ein. Bearbeiten Sie das Dokument und wandeln Sie es in eine PDF-Datei um, die Sie dann einreichen können.
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